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Höhere Mindestlöhne im Pflegebereich

Stundensätze für Beschäftigte in der Pflege werden ab 01.01.2015 auf 9,40 €(West) bzw. 8,65 € (Ost) angehoben

Weitere Anhebung des Mindestlohns bis Januar 2017 auf 10,20 € (West) bzw. 9,50 € (Ost)

Die sog. Pflegekommission, die durch Vertreter der privaten, kirchlichen sowie öffentlich-rechtlichen Pflegeeinrichtungen besetzt ist, hat sich nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anfang September 2014 auf die Festsetzung höherer Mindestlöhne die im Pflegebereich Beschäftigte verständigt.

Danach soll ab kommenden Januar der Mindestlohn auf 9,40 € pro Stunde im Westen und 8,65 €im Osten steigen.

Dieser Stundensatz überschreitet damit den allgemeinen und branchenunabhängigen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) (ab 01.01.2015 bundeseinheitlich 8,50 €), der insbesondere für Beschäftigte in Privathaushalten maßgeblich ist.

Bis 2017 wird der Pflege-Mindestlohn in zwei weiteren Schritten bis Januar dann 10,20 EUR pro Stunde im Westen und 9,50 EUR im Osten angehoben.

Der Kreis der Beschäftigten, die vom Mindestlohn profitieren, wird ab 01.10.2015 erheblich ausgeweitet. Umfasst werden dann auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte.

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