Insolvenzrecht

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Das Beratungsfeld Insolvenzrecht umfasst die Betreuung von Unternehmen, Geschäftsführern, Gesellschaftern und Aufsichtsräten im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz, insbesondere

  • zu Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich des Verkaufs von Unternehmen oder Unternehmensteilen
  • zu den Fragen der Unternehmensliquidation

  • Dazu gehören ebenfalls
    • die Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren und die Erstellung von Insolvenzplänen
    • die Beratung von Gläubigern bei der Sicherung von Rechten und der Verhandlung von Verträgen

Nach Eintritt der Insolvenz beraten wir

  • Gläubiger bei der Durchsetzung von Rechten, Verhandlung von Vereinbarungen und Anmeldung von Insolvenzforderungen
  • Schuldner im Insolvenzverfahren bei der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalter
  • Interessenten bei dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Insolvenz
  • Gesellschafter und Geschäftsführer bei Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter oder durch Dritte

Verbraucherinsolvenz (außergerichtliche Schuldenbereinigung)

Daneben unterstützen wir auch bei Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenzen), informieren über die Bedingungen der Restschuldbefreiung und führen für Sie das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren als Voraussetzung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens durch.

Insolvenzverwaltung

Unser Büro ist weiterhin auf die Insolvenzverwaltung spezialisiert. Rechtsanwalt Volker Schmidt wird seit über 10 Jahren als Insolvenzverwalter in mittlerweile über 600 Verfahren bestellt.

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