Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht

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Das Referat Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht umfasst die Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen sozialer Versorgungssysteme, dabei insbesondere die Prüfung und fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Sozialversicherungsträger, ggf. auch die Beschreitung des Rechtsweges zu ihrer Durchsetzung.

Das Sozialrecht ist weitestgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), welches in zwölf Einzelabschnitten die wesentlichen Bereiche der Sozialleistungen regelt.

Rechtliche Problematiken ergeben sich dabei insbesondere aus folgenden Bereichen:

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