Unfallversicherungsrecht (SGB VII)

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Im Bereich des Unfallversicherungsrechts beraten wir Sie bei der Prüfung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche, z.B. zu:

  • Anerkennung eine Unfalls und seiner Folgen als Arbeitsunfall
  • Prüfung und Geltendmachung einer Berufskrankheit
  • Verletztengeld § 45 SGB VII
  • Verletztenrente § 56 SGB VII
  • Maßnahmen der Rehabilitation
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